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"Wirtschaften mit dem Tod ist tabu!" / BKK Mittelstandsoffensive (BMO) warnt vor einseitiger "Mathematisierung" bestimmter Krankheiten mit Todesfolgen

17.08.2012 12:35
Die BKK Mittelstandsoffensive (BMO) kritisiert vom Bundesversicherungsamt (BVA) vorgeschlagene Änderungen am Morbi-RSA.

Das BVA plant: Nach Versterben eines Versicherten soll die Zeit der Versicherung bis zum Todesdatum auf „Pro-Tag-Werte“ umgestellt und vom Gesundheitsfonds außerordentlicher entschädigt werden. Durch diese „Mathematisierung“ entstehen allerdings Ausgleichswerte, welche einzelne Kassen doppelt zur Kasse bitten.

Heinrich Mager, Sprecher der BMO rechnet vor: „Kassen mit vielen älteren Versicherten erhalten deutlich höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds als für junge und vitale Mitglieder“. Höhere Kosten für teure Behandlungen vor dem Lebensende seien somit in den Basiszuweisungen bereits „eingepreist“.

Als Alternative fordert die BMO einen bundesweiten „Hochrisikopool“. Hierdurch können Überforderungen einzelner Kassen ausgeschlossen und Spielräume für aufwendige Behandlungen initiiert werden. So entstehe eine Rückversicherung für aufwendige oder besonders teure Leistungsfälle. Ein Hochrisikopool gewährleiste exakte Entschädigung aller – also altersunabhängiger sowie auch schicksalhafter – Schwer- und Schwersterkrankungen.

Solch ein kassenartenübergreifender, manipulationsunempfindlicher Finanzausgleich sei zwar politisch verabredet, in der bisherigen Legislaturperiode dann aber doch nicht in Angriff genommen worden.

Die zentralen Forderungen der BKK Mittelstandsoffensive sind:

  • die manipulationsanfällige, globale Ausgleichsmathematik des Morbi-RSA auf ein notwendiges Maß zu reduzieren,
  • einen (Hoch)Risikopool für außerordentlich teure Leistungsfälle zu schaffen,
  • den tatsächlichen Verwaltungsaufwand der Krankenkassen sachgerecht und nachvollziehbar im Gesundheitsfonds zu berücksichtigen,
  • die kassenindividuellen Aufwendungen für das Krankengeld in ein angemessenes Verhältnis zur Höhe der faktischen Lohnausgleichszahlungen einzelner Krankenkassen zu setzen.