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„Gute Pflege ist ein Menschenrecht!“ – Bundespflegekammer legt Forderungskatalog vor

11.11.2020 11:14
Anlässlich des Deutschen Pflegetages am 11. und 12. November 2020 in Berlin fordert die Bundespflegekammer die Politik auf, sich massiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege einzusetzen. In fünf zentralen Forderungen zeigt sie auf, was getan werden muss, um den Bedarf an Pflegefachpersonen jetzt und in Zukunft zu decken und eine gute pflegerische Versorgung auf Dauer sicherzustellen.

„Pflegefachpersonen sind unser wichtigstes Gut im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie“, sagt Patricia Drube, Präsidiumsmitglied der Bundespflegekammer. „Sie schultern die Hauptlast der Krise und erbringen diese Leistung unter eigenen Gesundheitsrisiken und persönlichen Einschränkungen.“ Dabei habe die Pandemie viele Defizite in der Pflege schonungslos offengelegt: Nicht nur in der Notversorgung von COVID-19-Infizierten, auch bei „klassischen“ Versorgungsangeboten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten tun sich Lücken auf und eine sichere Versorgung kann nicht immer gewährleistet werden.

„Gute Pflege ist ein Menschenrecht!“ sagt Drube. „Ohne eine gute Pflege können Wirtschaft und Gesellschaft auf Dauer nicht funktionieren. Der Pflegeberuf muss dringend attraktiver werden.“ Dafür fordert die Bundespflegekammer, die Rahmenbedingungen in der Pflege in zentralen Punkten deutlich zu verbessern: Gesundheitsschutz in der Pandemie, bessere Personalausstattung, mehr Verantwortungsübernahme durch die professionelle Pflege sowie bessere Bezahlung.

Forderung 1: Schutz der Gesundheit des Pflegepersonals und klare Besuchsregelungen
Die Bundespflegekammer fordert,

  • planbare Operationen – soweit medizinisch vertretbar – zu verschieben, um Betten für coronainfinzierte oder andere Notfallpatienten freizuhalten. Die Erlösausfälle sind den Krankenhäusern am besten in pauschaler Form zu erstatten. Die Personaluntergrenzen müssen erhalten bleiben.
  • PCR-Testungen von Pflegenden prioritär auszuwerten (innerhalb von 24 h) und Pflegefachpersonen der Heimaufsichten und des MDK abzuordnen, um Schnelltests in der Langzeitpflege umzusetzen. Die Kosten für die Testungen müssen voll refinanziert werden – inkl. des personellen Zeitaufwandes für die Testungen.
  • bundesweit geltende Besuchsempfehlungen für Einrichtungen in der Langzeitpflege umzusetzen, um alle Beteiligten bestmöglich zu schützen.
  • die Pflegekammern und Landespflegeräte in die Krisenstäbe auf Bundes- und Landesebene einzubeziehen und die Gesundheitsämter durch Pflegefachpersonen zu verstärken.


Forderung 2: Personalausstattung verbessern
Die Bundespflegekammer fordert,

  • zeitnah ein flächendeckendes, bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren in Pflegeheimen auf Basis des sog. Rothgang-Gutachtens einzuführen. Dabei muss das Verhältnis von Fach- zu Assistenzkräften kritisch überprüft werden.
  • die PPR 2.0 als vorläufige Personalbemessungsgrundlage im Krankenhaus umgehend umzusetzen und parallel ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zu entwickeln.
  • die bislang landesrechtlich geregelten Pflegehelferausbildungen bundeseinheitlich auszugestalten (Dauer: 2 Jahre) und eine Qualifizierungsoffensive zu starten, um den notwendigen Bedarf zu decken.
  • die Ausbildungszahlen zu erhöhen und Studienplätze für Pflege in der Erstausbildung sowie postgraduiert zur Spezialisierung deutlich auszubauen.
  • die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben, um die Pflegenden zu entlasten.


Forderung 3: Versorgung im ländlichen Raum verbessern
Die Bundespflegekammer fordert,

  • (pflegegeführte) Versorgungseinheiten (lokale Gesundheitszentren) zu implementieren, als Lösung, die insbesondere für die Versorgung im ländlichen Raum bei einer alternden Hausarztstruktur wichtig ist.
  • die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen ab 2021 flächendeckend zu erproben und dafür neue Rechtsgrundlagen zu schaffen.


Forderung 4: Angemessene Bezahlung
Die Bundespflegekammer fordert,

  • die Gehälter in der Langzeitpflege und Rehabilitation schnell an die der Krankenhauspflege anzugleichen.
  • einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Langzeitpflege abzuschließen, der sich am TVöD oder den AVR der konfessionellen Krankenhausträger orientiert.
  • das Lohnniveau für alle Pflegefachpersonen schrittweise auf ein Einstiegsgehalt von 4.000 Euro brutto anzuheben.


Forderung 5: Pflege gerecht finanzieren
Die Bundespflegekammer fordert,

  • die Finanzierung in der Pflegeversicherung solidarisch zu regeln, d.h. die Eigenanteile sozial gerecht zu deckeln und die Mehrkosten solidarisch über höhere Beiträge und Steuermittel zu finanzieren.
  • nachhaltig und legislaturperiodenübergreifend ein Pflegebudget im Krankenhaus sicherzustellen, das nach oben nicht begrenzt ist.
  • die Investitionsfinanzierung in Krankenhäusern und stationärer Pflege im Sinne der Vorhaltung vonseiten des Staates zu sichern.


Der vollständige Forderungskatalog ist nachzulesen unter: www.bundespflegekammer.de.

Hintergrund:
Die Bundespflegekammer besteht aus den drei bestehenden Pflegekammern der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie dem Deutschen Pflegerat. Sie wurde am 14. Juni 2019 als Bundesvertretung der Pflegekammern in Berlin gegründet. Die jeweiligen Präsidentinnen oder Präsidenten der beteiligten Organisationen vertreten die Bundespflegekammer nach innen und nach außen. Der Sitz ist in Berlin. Die Bundespflegekammer vertritt die Anliegen ihrer Mitglieder auf Bundesebene. Die Bundespflegekammer informiert unter www.bundespflegekammer.de über ihre Arbeit.

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