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DBfK: Nur wenige profitieren von der Corona-Prämie für Krankenhäuser

16.09.2020 17:42
Die Corona-Prämie soll nun auch an beruflich Pflegende ausgezahlt werden, die während der Pandemie in Krankenhäusern unter besonderer Belastung gearbeitet haben. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon profitieren sollen aber nur wenige.
Die Corona-Prämie soll nun auch an beruflich Pflegende ausgezahlt werden, die während der Pandemie in Krankenhäusern unter besonderer Belastung gearbeitet haben. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon profitieren sollen aber nur wenige.

Nachdem zunächst nur beruflich Pflegende und Reinigungspersonal in der Langzeitpflege einen Bonus für ihre Leistungen während der Pandemie erhielten, sollen nun auch Pflegefachpersonen aus Krankenhäusern eine Sonderzahlung bekommen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV-SV) hatte gemeinsam mit der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) ein Konzept für die Prämienzahlung erarbeitet. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor, von dem noch weniger beruflich Pflegende profitieren werden als vorgesehen, kritisiert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Ob ein Krankenhaus überhaupt für die Bonuszahlungen qualifiziert sei, hänge von der Bettenzahl und den versorgten Patientinnen bzw. Patienten mit COVID-19 ab. Qualifiziert seien so beispielsweise Krankenhäuser mit weniger als 500 Betten, die mindestens 20 Menschen mit COVID-19 versorgt haben. Dadurch würden voraussichtlich nur 450 statt wie von DKG und GKV-SV vorgeschlagen 700 Kliniken für die Zahlungen in Frage kommen. Im Gesetzesentwurf fehle außerdem die Empfehlung, dass die Länder aufgefordert werden sollten, die Zahlungen um 500 Euro zu erhöhen.

„Wir begrüßen es grundsätzlich, dass die Pflegefachfrauen und -männer, die während der Pandemie stark belastet waren und ihre eigene Gesundheit riskiert haben, eine Bonuszahlung erhalten“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Aus unserer Sicht kommt es aber nun darauf an, dass die Bonuszahlungen gerecht durchgeführt werden und alle davon profitieren, die seit Beginn der Pandemie immer wieder Außerordentliches leisten“, so Bienstein. Die Verteilung soll in den Kliniken individuell geregelt werden und der DBfK befürchtet, dass es bei ungerechter und intransparenter Verteilung zu weiteren Frustrationen bei den Pflegenden kommen wird.

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