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bpa Rheinland-Pfalz fordert Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)

23.02.2017 08:57
„Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe muss geändert werden, denn es führt zu leerstehenden Betten in den Pflegeheimen. Damit schadet das Gesetz vor allem den Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz, die dringend auf einen Pflegeplatz angewiesen sind", so bpa-Landesvorsitzender Bernd Meurer und fordert eine gesetzliche Flexibilisierung der Fachkraftquoten-Regelung.

„Das Angebot wird durch das Gesetz verknappt, weil viele Heimträger durch die unflexible Regelung der Fachkraftquote gerade zu einer reduzierten Belegung gezwungen werden", führt Meurer weiter aus.

Denn die Pflegeheime seien durch das LTWG verpflichtet, die Unterschreitung der Fachkraftquote zu melden und sich dann selbst einen Belegungsstopp aufzuerlegen. Um diesen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, würden viele Pflegeheime erst gar nicht alle vorhandenen Betten belegen, so Meurer. „Von diesem gesetzlich verordneten Bettenleerstand sind in Rheinland-Pfalz ca. 7 Prozent der Pflegeplätze betroffen, mit der Folge, dass pflegebedürftige Menschen, die dringend einen Heimplatz brauchen, nicht aufgenommen werden können. Mit einer etwas flexibleren gesetzlichen Regelung, die der Praxis näher käme, könnten von heute auf morgen dringend benötigte Pflegeplätze zur Verfügung stehen, ohne dass die Qualität sinke."

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