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Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe im Bundestag

21.03.2016 11:26
Der Deutsche Bundestag hat am 18. März in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden.

Angesichts der demografischen Entwicklung sei die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege könne ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz werde einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und soziale Berufe aufzuwerten.

Ergänzt werde das Gesetz, nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung enthalten werde. Eckpunkte zu dieser Verordnung lägen vor und könnten so in die weiteren Diskussionen zum Gesetzentwurf einbezogen werden.

Die gemeinsamen Ausbildungsinhalte würden künftig allen Auszubildenden in der Pflege gemeinsam vermittelt. Anschließend folge eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Der größte Teil der Ausbildung finde in der Praxis beim jeweiligen Ausbildungsträger statt.

Die neue Ausbildung werde für die Auszubildenden im neuen Pflegeberuf bundesweit kostenfrei sein. Statt Schulgeld bezahlen zu müssen, sollen sie eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Zusammenführung zu einem Beruf werde auch die Angleichung der Verdienste in der Altenpflege auf dem höheren Niveau der Krankenpflege unterstützen.

 

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