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Mitglieder des Errichtungsausschusses Pflegekammer NRW

28.09.2020 02:00
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitglieder des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW berufen und auf der konstituierenden Sitzung am 21. September 2020 als erstes Organ der Kammer in Essen begrüßt.

Das Ministerium hatte aus dem Kreis der Berufsangehörigen, die von Fachverbänden und Gewerkschaften vorgeschlagen worden sind, zuvor 19 Mitglieder und 19 stellvertretende Personen in den Errichtungsausschuss bestellt. Dabei seien alle Tätigkeitsfelder von Pflegefachpersonen berücksichtigt worden.

Mitglieder des Errichtungsausschusses sind: Elke Alaze, Jens Albrecht, Lukas Böckenholt, Anja Claus, Maren Froböse, Izabela Gierlata, Gudrun Haase-Kolkowski, Petra Krause, Josef Krückels, Sabrina Moskei, Sandra Katharina Postel, Ludger Risse, Sascha Saßen, Thomas Stiefelhagen, Sonia Tabiadon, Goran Vogt, Daniel Weigert, Sonja Wolf und Stephanie Zurmöhle.

In seiner konstituierenden Sitzung hat der Errichtungsausschuss Sandra Postel als vorsitzendes Mitglied und Ludger Risse als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied gewählt. Gudrun Haase-Kolkowski und Jens Albrecht komplettieren den vorläufigen Vorstand.

Bis zur Wahl des Vorstands durch die Kammerversammlung im Frühjahr 2022 sollen sie dessen Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen, soweit dies im Rahmen der Errichtung der Pflegekammer erforderlich sei.

Der Errichtungsausschuss habe die Aufgabe, die Pflegekammer als moderne Selbstverwaltungsbehörde und berufsfachliche Interessenvertretung der Pflege aufzubauen. Dazu gehöre neben der Auswahl geeigneter Räumlichkeiten und deren Ausstattung auch der Aufbau einer Geschäftsstelle und die Beschaffung einer leistungsfähigen IT-Ausstattung sowie die Erarbeitung der wichtigsten Satzungen.

Der Errichtungsausschuss könne auf die Vorarbeit eines Pflegefachlichen Beirats, der das Ministerium bis Anfang 2020 beraten hat, zurückgreifen.

Wichtige Aufgaben des Errichtungsausschusses sind nach eigenen Angaben die Registrierung der Kammermitglieder und die Vorbereitung der ersten Kammerversammlung im Jahr 2022.

Erst die Kammerversammlung als demokratisch gewählte Vertretung aller Pflegefachkräfte werde die Satzungen verabschieden, die unmittelbar die Pflegeprofession betreffen. Dazu gehörten beispielsweise der Erlass einer Berufsordnung sowie Fort- und Weiterbildungsordnungen.

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