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Neue Richtlinien für die sogenannte 24-Stunden-Pflege

18.01.2021 11:18
Schätzungsweise 600.000 osteuropäische Betreuungskräfte arbeiten in Deutschland in der sogenannten 24-Stunden-Pflege und leben im Haushalt des Pflegebedürftigen. Experten formulieren, dass sie bei über 4,1 Millionen Pflegebedürftigen und bestehendem Pflegekräftemangel unverzichtbar sind. Trotz dieser Erkenntnisse sei die Branche gesetzlich noch größtenteils unreguliert, moniert das Hamburger Unternehmen Pflege zu Hause Küffel. Um einheitliche Qualitätsstandards für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu schaffen, hat ein interdisziplinäres Expertengremium aus Verbraucherschützern, Angehörigen- und Betroffenenvertretern, Pflegewissenschaftlern, Juristen und qualitätsorientierten Anbietern in über anderthalb Jahren die DIN SPEC 33454 erarbeitet.

„Als Qualitätsanbieter und Stiftung-Warentest-Sieger aus dem Jahr 2017 war und ist es der Pflege zu Hause Küffel stets ein großes Anliegen, den Verbrauchern mit einem hohen Maß an Transparenz und Qualität in diesem Versorgungsmodell zu begegnen. So war ich dankbar für die Möglichkeit, mich als Gremiumsmitglied ganz maßgeblich an der Erarbeitung der DIN SPEC einbringen zu können. Ein Großteil unserer seit Jahren bestehenden Qualitätsanforderungen wurde in diesem Standard berücksichtigt“, erklärt Markus Küffel, Gesundheitswissenschaftler, examinierte Pflegefachkraft und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH. Die Standards, die am 29. Januar veröffentlicht werden, sollen für eine höhere Versorgungsqualität sowie bessere Arbeitsbedingungen für Betreuungskräfte sorgen und zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei den Verbrauchern beitragen.

Bessere Arbeitsbedingungen

Um die Arbeitsbedingungen der Betreuungskräfte zu verbessern, werden in der DIN SPEC verschiedene Anforderungen an den Einsatzort festgelegt. „Da die Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt, muss beispielsweise sichergestellt werden, dass es dort einen angemessenen Rückzugsort gibt. Den Kräften steht entsprechend des neuen Standards eine adäquate Unterbringung zu. Es muss mindestens ein möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt sowie die uneingeschränkte Mitnutzung von Küche und Bad ermöglicht werden“, erläutert Mitautor Küffel. Auch WLAN gehöre zu den Grundvoraussetzungen, damit die Betreuungskräfte den Kontakt zu ihrer Familie halten könnten. Ebenfalls muss für Besorgungen oder Freizeitaktivitäten ein Zugang zu einer geeigneten Transportmöglichkeit gewährt werden. Der Vermittler hat im Rahmen der DIN SPEC dafür Sorge zu tragen, dass die beschriebenen Mindestanforderungen auch tatsächlich eingehalten werden.

Geeignete Betreuungskräfte

Da es sich bei den eingesetzten Kräften im Regelfall nicht um ausgebildete Fachkräfte handele, seien innerhalb des DIN-Standards wesentliche Anforderungen an die Betreuungskräfte und ein spezifisches Grundlagenwissen definiert worden. Zudem sollten sie über eine anerkannte Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich verfügen. Hierdurch soll die Versorgungsqualität in Zukunft noch erhöht werden. Um auch in Notfallsituationen handlungsfähig zu sein, seien Betreuungskräfte ab dem 1. November 2021 außerdem dazu verpflichtet, einen anerkannten Nachweis in Erster Hilfe zu absolvieren. Auch ein Mindestmaß der notwendigen Sprachkenntnisse ist in diesem Standard festgelegt.

Seriöse Vermittler

Innerhalb eines ganzheitlichen Kontextes beschreibe die DIN SPEC neben den Anforderungen an die Betreuungskräfte auch die Anforderungen an den Vermittler und dessen ausländische Kooperationspartner. Vermittler dieser Betreuungsdienstleistung müssen, sofern sie nach der DIN SPEC tätig werden wollen, ab sofort stärker aufklärend und beratend tätig sein und ihren Kunden auch nach der Vermittlung der Betreuungskraft weiterhin zur Seite stehen.

Dazu gehöre es, Interessenten genau über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuungsform sowie über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. „Ein Vermittler, der die Anforderungen des neuen Standards erfüllen möchte, hat künftig deutlich mehr Aufgaben, als Informationen und Personalvorschläge von A nach B zu versenden. Erstmalig geht es in einem Vermittlungsunternehmen dann auch um eine pflegefachliche Begleitung“, erklärt Markus Küffel. Die Anforderungen an den Vermittler stellen das umfangreichste Kapitel der DIN SPEC mit sehr detaillierten Kriterien dar. Verbraucher sollten somit künftig bei der Auswahl eines Anbieters auf einen nach DIN SPEC 33454 zertifizierten Vermittler achten. Dies schütze Familien und Betreuungskräfte weitgehend vor juristischen Folgen. „Die DIN SPEC 33454 stellt einen Meilenstein dar und ist trotzdem erst der Anfang. Wir werden auch weiterhin nach Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Versorgungsmodell suchen und hoffen, dass die DIN SPEC die Basis für eine spätere DIN-Norm darstellt“, erklärt Markus Küffel abschließend.

Weitere Informationen unter www.pflegezuhause.info



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