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DKG: Neue Vorgaben sollen bedarfsgerechte Pflege sichern

14.01.2020 12:41
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am 14. Januar in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Instrument zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung der Öffentlichkeit präsentiert. Bereits am gestrigen Montag hatten die beteiligten Verbände das sogenannte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgemäß vorgestellt. Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ der Bundesregierung haben sich DPR, ver.di und DKG selbst verpflichtet, ein Instrument zur Bemessung des Personalbedarfs im Krankenhaus als Interimslösung zu erarbeiten.

Es ermittelt den Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen und definiert die notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen des gesamten Krankenhauses. Das Instrument orientiert sich an den Standards einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung. Zusammen mit Eckpunkten zur Umsetzung, die ebenfalls vereinbart wurden, gewährleistet es eine hohe Patientensicherheit und Entlastung für das Pflegepersonal. Das BMG habe nach Angaben der DKG in der „Konzertierten Aktion Pflege“ die Prüfung des Instruments zugesagt und die drei Beteiligten erwarteten demnach eine zeitnahe gesetzgeberische Umsetzung.

Im Detail stelle das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Pflege-Personalregelung (PPR) dar, die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird. So seien nunmehr die der Bemessung zugrundeliegenden Leistungen und Zeitwerte an die aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst worden. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der allgemeinen und speziellen Pflege. Es sei zudem gelungen, den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in das Pflegepersonalbemessungsinstrument zu überführen. In einem Pretest mit 44 Krankenhäusern habe sich gezeigt, dass das Pflegepersonalbemessungsinstrument gut anwendbar ist und die Zeitwerte und Einstufungskriterien plausibel erscheinen.

„Mit der PPR 2.0 ist es uns gelungen, ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorzulegen, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Die drei Partner seien sich einig, dass nach Einführung des Personalbedarfsbemessungsinstruments auf die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung verzichtet werden solle, da jetzt ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung stehe.

„Das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel ist eine Personalausstattung, die eine gute Pflege ermöglicht und die Beschäftigten vor Überarbeitung schützt. Die professionell Pflegenden dürfen die zügige Einführung der PPR 2.0 erwarten“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „ver.di war es in den Verhandlungen wichtig, dass auch Regelungen für die Nachtschichten und die Verteilung der Pflegestellen im Krankenhaus getroffen werden müssen. Außerdem müssen Personalausfallkonzepte Beschäftigte vor Überlastung schützen.“

Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), erklärte: „Ein Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist überfällig. Seine konsequente Umsetzung ist auch ein Beitrag zur Beendigung der Personalkrise in der Pflege im Krankenhaus. Wir müssen zeitnah spürbare Verbesserungen für die Pflegefachpersonen vor Ort erreichen.“

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