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Pflegeberufsgesetz im Kabinett beschlossen

19.01.2016 15:19
Das Bundeskabinett hat am 13. Januar den von Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten.

Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, soll eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung geboten werden, die ein breites Spektrum an Einsatz - und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits - und Krankenpflege sowie der Gesundheits - und Kinderkrankenpflege sollen reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Der neue Pflegeberuf wird damit zum größten Ausbildungsberuf in Deutschland mit über 133.000 Auszubildenden in der Kranken -, Kinderkranken - und Altenpflege in einem vom bundesweiten Fachkräftemangel geprägten Bereich von hoher gesellschaftlicher Bedeutung.

Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie den Veränderungen in den Versorgungsstrukturen wandeln sich auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und damit an das Pflegepersonal. In den Krankenhäusern steigt der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nimmt der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Der ambulante Pflegebereich wird immer wichtiger und ist in besonderer Weise auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die neue, generalistische Pflegeausbildung soll daher auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz - und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Durch das im Rahmen der Reform eingeführte neue Finanzierungssystem sollen die finanziellen Lasten gerecht auf ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen verteilt und damit Wettbewerbsnachteile ausbildender Betriebe vermieden werden.

Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung, zu der ein Zugang sowohl mit einem mittleren Schulabschluss, als auch bei Vorliegen weiterer Qualifikationen mit Hauptschulabschluss sowie mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich ist, sieht der Gesetzentwurf eine bundesgesetzliche Grundlage für eine hochschulische Pflegeausbildung vor. Damit wird die Attraktivität der neuen Ausbildung für alle Schulabgänger gestärkt und den vorhandenen Pflegekräften werden neue Karrieremöglichkeiten eröffnet. Das Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll 2016 verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte dann 2018 starten. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Aufgrund des in der Pflege und insbesondere in der Altenpflege bestehenden bundesweiten Fachkräftemangels soll die im Rahmen der „Ausbildungs - und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ eingeführte Möglichkeit einer dreijährigen Umschulungsförderung bis zum Start der neuen Pflegeausbildung in einem gesonderten Verfahren verlängert werden .

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