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Pflegekammer-Diskussion in Niedersachsen

13.12.2016 10:35
„Mit dem Gesetzentwurf zur Schaffung einer Pflegekammer ignoriert der Landtag den Rat seiner eigenen Juristen und verstößt sehenden Auges gegen die Verfassung." Der niedersächsische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Karsten Neumann, verweist angesichts der heutigen abschließenden Beratung des Kammergesetzes im Landtag auf die bereits bekannten Bedenken des juristischen Beratungsdienstes.

„Wenn die eigenen Fachleute mit Blick auf die Angemessenheit einer Kammergründung und einer Zwangsmitgliedschaft für alle Pflegenden verfassungsrechtliche Risiken sehen, sollten verantwortungsvolle Politiker die Finger davon lassen." Die rot-grüne Landesregierung setze ihr politisch gewolltes Projekt gegen jeden Widerstand durch.

Die Juristen des Landtages hätten den Gesetzesentwurf der Landesregierung immer weiter zusammengestrichen und ließen der Kammer nun nur noch Aufgaben, die nicht bereits in anderen Gesetzen wie dem Sozialgesetzbuch oder in Rahmenverträgen geregelt seien. „Da bleibt für die Kammer inhaltlich nichts mehr übrig, hohe Kosten für die Pflegenden verursacht sie trotzdem", so Neumann.

Landtag und Landesregierung müssten doch nur nach Rheinland-Pfalz schauen, um zu erkennen, wie verärgert die Pflegenden über die Gründung der Kammer und die Beitragsbelastungen inzwischen sind, sagt die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende Ricarda Hasch. Auch in Niedersachsen habe es nie eine echte Mehrheit für eine kostenpflichtige Kammer gegeben. „Das positive Gegenbeispiel sehen wir in Bayern, wo eine auf Konsens ausgerichtete und durch das Land finanzierte Interessenvertretung für die Pflege entsteht."

Der bpa-Vorstand in Niedersachsen rechne mit einem schnellen Ende des Projektes vor Gericht. Auch der bpa erwäge rechtliche Schritte gegen die zusätzliche Belastung seiner Mitglieder durch zwangsweise eingetriebene Kammerkosten.

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