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Studie Qualitätsentwicklung in der Altenpflegeausbildung in NRW gestartet

15.04.2016 15:25
Die Hochschule für Gesundheit (hsg) in Bochum sowie das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (dip) in Köln haben Anfang Februar 2016 im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) eine 18-monatige Studie zur Qualitätsentwicklung in der Altenpflegeausbildung gestartet.

In NRW ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums gelungen, seit Einführung der Altenpflegeumlage im Jahr 2012 die Zahl der Auszubildenden von rund 10.000 im Jahr 2011 auf 17.500 im Jahr 2015 zu erhöhen. Das entspricht einer Steigerung von 75 Prozent. Diese Leistung stellten durch den Anstieg der Ausbildungszahlen zugleich eine Herausforderung an alle mit der Ausbildung beauftragten Personen dar.

„Der große Erfolg der Erhöhung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege in NRW hat gezeigt, dass wir viele interessierte Menschen für die Ausbildung gewinnen können und damit einem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden kann. Wir müssen aber auch prüfen, welche Qualitätsentwicklungen diese Steigerung begleiten. Die Studie soll deshalb positive Veränderungen, aber auch verbesserungswürdige Bereiche in der Ausbildung aufzeigen“, betonte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens gestern in Düsseldorf.

Mit der Studie beauftragt wurden die hsg (Projektleitung: Prof. Dr. Thomas Evers) und das dip (Projektleitung: Prof. Dr. Michael Isfort). Ende Juli 2017 soll die Studie abgeschlossen sein.

Die Qualitätsentwicklung soll aus einer möglichst umfassenden Perspektive verschiedener beteiligter Akteure in der Altenpflegeausbildung beurteilt werden. Dazu werden die Ausbildungsstätten in NRW, Lehrende, Praxisanleiter und Projektleiter in den Betrieben, Schüler sowie auch Mitarbeitende der Bezirksregierungen umfassend in die Evaluation eingebunden. „Unser Ziel ist es, die Entwicklung der Ausbildungsqualität aus den verschiedenen Perspektiven heraus zu beschreiben und damit verbundene Herausforderungen sowie qualitätserhaltende beziehungsweise  verbessernde Maßnahmen zu identifizieren“, so Prof. Evers zum Hintergrund der Studie.

Das Umlageverfahren in der Altenpflege verpflichtet teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste in NRW in einen Ausbildungsfonds einzuzahlen, aus dem ausbildende Einrichtungen die Ausbildungsvergütung für ihre Auszubildenden erstattet bekommen.

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