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vdek: Pflegeversicherung durch Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gerechter

13.07.2015 15:05
Als einen „der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt“ bezeichnet die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) Ulrike Elsner das PSG II und begrüßt, dass nun endlich kognitive und psychische Einschränkungen der Pflegebedürftigen stärkere Berücksichtigung erfahren.

Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und neuen Begutachtungsassessments (NBA) werde der jahrelangen Forderung der Ersatzkassen nach größerer Gerechtigkeit nun nachgekommen. Es sei richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Elsner. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren.

Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen.

Für reformbedürftig hält der vdek die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, betonte Elsner. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“

Kritisch wertete die vdek-Vorstandsvorsitzende dagegen Teile der Regelungen zur Besetzung des sogenannten Erweiterten Qualitätsausschusses. Dieser wird einberufen, wenn sich der Qualitätsausschuss nicht einigen kann. „Dass der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses durch das BMG bestimmt werden soll, ist ein tief greifender Eingriff durch eine staatliche Behörde in die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung.“

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