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Abschlussbericht des Forschungsprojektes zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsinstruments für die Langzeitpflege liegt vor

28.09.2020 10:30
Nach einem mehrjährigen Forschungsprojekt liegen jetzt aktuelle Erkenntnisse zum Personalbedarf insbesondere in der stationären Langzeitpflege, aber auch in der ambulanten Pflege vor. Die Wissenschaftler empfehlen, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung von GKV-Spitzenverband, bpa und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. heißt.

Der Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur bundesweit einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen wurde den Vertragsparteien in der Pflege auf Bundesebene im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Wissenschaftler der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Heinz Rothgang hatten in den vergangenen drei Jahren Personal- und Qualifikationsbedarfe in der stationären Langzeitpflege strukturiert erhoben und daraus Empfehlungen für die Ermittlung künftiger Personalschlüssel abgeleitet. Die Bedarfe im ambulanten Bereich hatte Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück in einem weiteren Teil der Studie untersucht.

Die Universität Bremen schlägt nun vor, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben und parallel mit einer stufenweisen Einführung in der vollstationären Langzeitpflege zu beginnen.

„Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass wir die Personalbemessung und die Personalqualifikation sehr viel stärker nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit differenzieren können. Wir werden zu einem neuen Personalmix kommen, der dem Bedarf der pflegebedürftigen Menschen gerecht wird und die heutige starre Quotenwirtschaft ablöst“, kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Das nun entwickelte Instrument berücksichtige bei der Personalbemessung nicht nur den heutigen Bedarf, sondern nehme auch künftige fachliche Entwicklungen in der Pflege in den Blick. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss gelebter Alltag werden. Mit einer einheitlichen Vorgabe, die dennoch die Bewohnerstruktur und die individuell notwendigen pflegerischen Leistungen berücksichtigt, gehen wir einen weiteren großen Schritt in Richtung ‚Pflege der Zukunft‘“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Der Abschlussbericht enthalte Anregungen für die modellhafte Einführung des neuen Personalbemessungsinstrumentes, mit der insbesondere die notwendigen Personalentwicklungsprozesse und organisationsbezogenen Umstrukturierungen geprüft werden sollen.

„Mit zusätzlichem Personal werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Langzeitpflege entlastet, was mehr Arbeitszufriedenheit schaffen und die Attraktivität des Berufes steigern wird. Damit kann es auch gelingen, zusätzliche Kräfte zu gewinnen oder bereits aus dem Beruf ausgestiegene Pflegekräfte zu einer Rückkehr zu motivieren, um die neu entstehenden Stellen zu besetzen“, sagt die Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), Gerda Hasselfeldt.

Auf den Bereich der ambulanten Pflege ließen sich die Vorschläge nicht einfach übertragen. Dies sei nach dem Abschlussbericht von Prof. Dr. Andreas Büscher u.a. auf die individuell vereinbarten Leistungsinhalte und Umfänge der pflegebedürftigen Menschen mit dem ambulanten Pflegedienst zurückzuführen. Gleichwohl wird auch für den ambulanten Sektor ein erheblicher Personalbedarf konstatiert. Hierzu zeigt der Bericht weiteren Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf. Dabei sollen die heterogenen Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege berücksichtigt werden.

Die Empfehlungen der Wissenschaftler sollen eine Orientierung für weitere Entscheidungen der Bundesregierung und der Partner der Pflegeselbstverwaltung bilden. Für die konkrete Neugestaltung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege seien weitere gesetzliche Regelungen notwendig, die unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem nun vorliegenden Abschlussbericht gestaltet werden könnten.

Der Abschlussbericht und der Anlagenband sind auf der Webseite der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege zu finden.

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