MDK-Reformgesetz: Geriater fordern frühzeitige Einbindung von Fachärzten bei Gesetzesänderungen
„Bei solch umfassenden Reformen müssen von Anfang an die medizinischen Fachgesellschaften mit ihrer Fachexpertise eingebunden werden, um medizinisch sinnvolle Entscheidungen mit herbeizuführen.“
Grundsätzlich begrüßt Heppner im Namen der DGG, dass mit den beabsichtigten Änderungen bessere und unabhängigere Prüfungen des Medizinischen Dienstes gewährleistet werden sollen. Bei seiner Kritik geht es ihm um fachliche Besonderheiten: „Es muss zum Beispiel gewährleistet werden, dass Sanktionen bei Fehlkodierungen tatsächlich auf die Kodierung, also die sachlich-rechnerische Richtigkeit, angewendet und nicht zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Blick auf die Verweildauerprüfung herangezogen werden“, so der erfahrene Chefarzt. Die Fachgesellschaft hat deshalb eine Stellungnahme zum MDK-Reformgesetz beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht.
Die Geriater stellen im Wesentlichen drei Forderungen:
- Strukturmerkmale müssen als eigenständiges Prüfkriterium klar definiert werden.
- Prüfquoten sollen sich an den einzelnen Fachabteilungen und nicht am Gesamthaus orientieren.
- Der Schlichtungsausschuss zur Klärung strittiger Kodierfragen muss den medizinischen Fachgesellschaften offenstehen, um Fachexpertise einbringen zu können.
Als Beispiel eines eigenständiges Prüfkriteriums mit strittiger Kodierfrage nennt Heppner eine im Gesetzentwurf bereits genannte Sonderregelung: Bei der Abrechnung von Leistungen der neurologischen-neurochirurgischen Frührehabilitation nach einem Schlaganfall oder einer Schwersthirnverletzung soll der Fixkostendegressionsabschlag keine Anwendung finden. „Es ist derzeit für uns nicht nachvollziehbar, warum dies nicht auch für die geriatrische Frührehabilitation gilt“, erklärt der DGG-Präsident. „Diese muss mit in die Ausnahmeregelung aufgenommen werden.“